
Schornsteinfegerwesen im Landkreis Vechta
Der Landkreis Vechta ist für die Bestellung und Kontrolle der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zuständig. Seit 2013 können Hauseigentümer frei wählen, welchen Schornsteinfeger sie für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Sie müssen selbst sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig ausgeführt werden.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt zweimal in sieben Jahren eine Feuerstättenschau durch. Dabei wird auch der Feuerstättenbescheid erstellt, in dem steht, welche Arbeiten wann fällig sind. Werden diese Aufgaben von einem anderen Schornsteinfeger erledigt, muss dessen Bestätigung fristgerecht beim Bezirksschornsteinfeger eingehen. Passiert das nicht, wird der Landkreis einen kostenpflichtigen Zweitbescheid erlassen.
Einige Tätigkeiten bleiben hoheitlich und dürfen ausschließlich vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden – etwa die Feuerstättenschau, Bauabnahmen und Sicherheitsüberprüfungen. Für diese Leistungen gelten weiterhin feste Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Änderungen an Feuerungsanlagen müssen dem Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden.
Über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks oder das BürgerGIS des Landkreises können Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise Kehrbezirk finden.
Ihre Ansprechperson:
Herr Wallenhorst
Amt für Ordnung und StraßenverkehrTelefon04441-898-1611